Der Blaue Engel ist das weltweit älteste Umweltzeichen für Produkte und Dienstleistungen. Vier Institutionen sind beteiligt: Die Jury Umweltzeichen, das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt und die RAL GmbH, die den Blauen Engel vergibt. Diese vier Organisationen legen auch die Vergabekriterien fest.
Wer die 120 Produktgruppen durchforstet, wird feststellen, dass derzeit zwei Umweltzeichen in der Kategorie „Bürogeräte mit Druckfunktion“ vorhanden sind: Das RAL-UZ 122 und das RAL-UZ 171. Hierunter fallen alle „Bürogeräte mit Druckfunktion“, d.h. Laserdrucker, Multifunktionsgeräte, Faxgeräte, Tintenstrahlgeräte, Etikettendrucker, Gel-/Festtintendrucker usw. Warum aber zwei Umweltzeichen?
Die Vergabekriterien für den Blauen Engel werden in Abständen immer wieder überprüft und aktualisiert. Es kann geschehen, dass ein Umweltzeichen zeitlich befristet erteilt wird, um dann mit strengeren Anforderungen verlängert zu werden oder durch ein neues Umweltzeichen mit vielfach erweiterten Vergabebedingungen ersetzt zu werden. So geschehen auch mit dem RAL-UZ 122, dessen Vergabebedingungen zum Jahresende 2012 abgelaufen sind. Anträge für neue Geräte müssen seitdem unter den viel strengeren Bedingungen des RAL-UZ 171 beantragt werden.
Geräte, die unter dem alten RAL-UZ 122 beantragt wurden, dürfen den Blauen Engel aber noch bis zum Jahresende 2013 tragen. Es handelt sich hier nicht nur um einige Geräte, die das Umweltlogo tragen, sondern um alle Geräte, die derzeit mit diesem Umweltlogo vermarktet werden. Bis heute hat noch kein Lizenznehmer für ein einziges Gerät das Umweltzeichen nach der neuen RAL-UZ 171 erhalten! Warum?
Die Vergabebedingungen für die Umweltzeichen beinhalten eine Vielzahl von Anforderungen und Grenzwerten. Darunter Recyclingfähigkeit der Geräte, Energieverbrauch, Lärmemission, Eignung für Recyclingpapier, Duplex-Druck und vieles mehr. Mit dem Inkrafttreten der RAL-UZ 171 sind die Vergabebedingungen verschärft worden. Die wichtigste Änderung ist die Hinzunahme einer Feinstaubmessung. Das bedeutet, dass die Partikelemission im feinen und ultrafeinen Bereich (7 bis 300 Nanometer) gemessen wird und Höchstgrenzen gesetzt wurden. Hierbei handelt es sich nicht um Tonerstaub im klassischen Sinne, sondern um viele Feinstaub-Materialien, die neben dem Toner aus dem ganzen System stammen können, wie: Papier, Schmierstoffe, Kunststoffe, Flammschutzmittel etc.
Ob die gesetzten Grenzwerte verhältnismäßig sind oder nicht, sei dahingestellt. Nur eines ist sicher: Die Gerätehersteller werden sich schwer tun, Geräte in den Markt zu bringen, die das Umweltlogo Der Blaue Engel zukünftig tragen dürfen. Nach Ansicht des Bundesumweltamtes würde höchstens ein Viertel der zurzeit im Markt befindlichen Laserdrucker und Laser-MFPs die strengen Feinstaub-Prüfvorgaben erfüllen. Mal sehen, welcher Hersteller als erster ein Gerät nach RAL-UZ 171 in den Markt bringt!